// Notstrom im AKW Brunsbüttel //

Die Notstromversorgung im Atomkraftwerk Brunsbüttel stand mehrfach in der Kritik. Für die Stromversorgung im Notfall stehen üblicherweise mehrere Dieselaggregate bereit. Bei einer Trennung vom Stromnetz (z.B.) durch Kurzschluss, erfolgt eine Reaktorabschaltung. Gleichzeit muss aber wegen der Nachzerfallswärme das elektrisch betreibende Notkühlsystem anspringen, sonst droht wegen Überhitzung eine Kernschmelze.
Bei einem Störfall im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark kam es im Juli 2006 fast zu einer solchen Katastrophe: nur 2 der 4 Dieselgeneratoren sprangen automatisch an. Glücklicherweise konnten die beiden anderen später von Hand gestartet werden. Der Betreiber des AKWs ist der schwedischen Konzern Vattenfall, der auch das AKW Brunsbüttel betreibt.

In den Beratungen in der Reaktorsicherheitskommission (RSK) zur Auswertung der schwedischen Erfahrungen haben sich Fragen zur Notstromversorgung im Atomkraftwerk Brunsbüttel ergeben. Dabei geht es um den theoretischen Fall des Ausfalls der Notstromdiesel. In diesem Fall würde das Kraftwerk und vor allem die Überwachung auf einen Batteriebetrieb zurückgreifen müssen. In Brunsbüttel besteht dabei jedoch - anders als in anderen Atomkraftwerken - eine technische Regeleinrichtung, die auf Wechselstrom angewiesen ist. Käme es zum Ausfall dieser Regeleinrichtung, stünde die Stromversorgung für die Steuerung der Anlage nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Es könnte damit ein ähnliches Problem wie in Forsmark auftreten, obwohl in Deutschland eine andere Technik genutzt wird.

Der Betreiber Vattenfall hat entsprechende Nachfragen in der RSK zwar beantwortet, jedoch bislang dafür noch keine Nachweise geliefert. In Übereinstimmung mit der zuständigen Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein hat daher das Bundesumweltministerium heute diese Nachweise eingefordert. Dem Betreiber wird dafür eine Frist bis Montag eingeräumt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: ''Wir werden uns auch weiterhin nicht mit Erklärungen der Betreiber allein zufrieden geben, sondern bestehen in jedem Einzelfall auf einem einwandfrei überprüfbaren technischen Nachweis.''


Der Betreiber des Kernkraftwerks, Vattenfall, widersprach dieser Aussage vehement und kam in seiner Analyse zu einem anderen Ergebnis. Die Anti-Atomkraft-Bewegung kritisierte, dass die Betreibergesellschaft lange Zeit nicht bereit war, die Öffentlichkeit über bestehende Sicherheitsrisiken zu informieren, obwohl nach EU-Recht eine Offenlegungspflicht besteht. Auf Grund großen öffentlichen Drucks nach den Störfällen am 28. Juni wurde sie am 19. Juli 2007 veröffentlicht.

Das Kraftwerk gilt als eines der störanfälligsten in Deutschland. Es ist seit Juli 2007 heruntergefahren. Ende Mai 2011 beschlossen die Umweltminister der Länder und des Bundes, das Kernkraftwerk Brunsbüttel dauerhaft stillzulegen.
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