// Eigenheimzulage //

Die Eigenheimzulage war eine Subventionen mit der vom 1995 bis Dezember 2005 die Bildung von selbst genutztem Wohnungseigentum gefördert werden konnte. Seit Juli 2018 wird sie erneut nur vom Bundesland Bayern gewährt.

Als Voraussetzung für die Förderung galt: Die Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Jahre darf: bei Alleinstehenden 70.000 €, bei Verheirateten 140.000 € zuzüglich 30.000 € je Kind nicht übersteigen

Die Dauer der Förderung betrug 8 Jahre: 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, höchstens 1.250 € im Jahr (Fördergrundbetrag) sowie einer Zulage pro Kind von 800 € im Jahr. Das gesamte Fördervolumen betrug etwa als 10 Milliarden € pro Jahr bis 2005.

Die rot-grüne Bundesregierung (Kabinett Schröder II) hatte einen Gesetzentwurf zum Auslaufen der Eigenheimzulage verabschiedet, der im Bundesrat von der CDU, allen voran der hessischen Landesregierung, im November 2004 blockiert wurde. Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, aber eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Die Grünen warfen der CDU, insbesondere Ministerpräsident Roland Koch vor, dass die Blockade des Auslaufens der Eigenheimzulage rein parteitaktischer Natur war.
Auf Grund der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2005 wurde die Sache vertagt. Nach der Wahl bildete Angela Merkel eine große Koalition mit der SPD. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom November 2005 wurde beschlossen, dass die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abgeschafft wird. Im Dezember 2005 stimmten sowohl der Der Bundestag als auch der Bundesrat dem Gesetz zu.

Nach dem Ende Eigenheimzulage gab es in Deutschland von Januar bis September 2007 einen Rückgang von Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31,4 Prozent auf 136.000 Baugenehmigungen (Quelle: Statistisch Bundesamt).

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