// Geflügelpest Verordnung //

Die Geflügelpest-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt).

In ihr sind u. a. die Stallpflicht und das Verbot von Schutzimpfungen geregelt sowie die Voraussetzungen, unter denen Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte abgehalten werden dürfen. Sie ist eine auf der Basis des Tierseuchengesetzes erlassene Rechtsverordnung des BMEL (Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).

Aufgehobene Verordnungen

Die Geflügelpest-Verordnung wurde im Jahr 2007 grundlegend neu gefasst. Sie beinhaltet seitdem auch die Vorschriften, die zuvor in anderen Rechtsverordnungen geregelt waren, und nun aufgehoben sind:

  • Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpest-Verordnung) vom 20. Dezember 2005.
  • Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpestschutzverordnung) vom 1. September 2005.
  • Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006.
  • Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 10. August 2006.
  • Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 8. September 2006.

Mit der Neufassung wurde auch die Richtlinie 2005/94/EG des EU-Rates vom 20. Dezember 2005 zur Bekämpfung der Aviären Influenza (ABl. EU 2006 Nr. L 10 S. 16) in deutsches Recht umgesetzt.

Hintergründe

Bundesminister Horst Seehofer hat im Mai 2006 am Rande einer Demonstration von Geflügelhaltern in Berlin erklärt, dass er die geltende Verordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest durch eine Eilverordnung ab dem 15. Mai 2006 ersetzen wird.

Wichtigste Festlegung darin ist die Beibehaltung der Stallpflicht (u.a. für Gänse, Enten und Legehennen) da nach wie vor infiziertes Wildgeflügel gefunden wird - allerdings mit bundeseinheitlich geregelten Ausnahmen.

Weiterhin muss Geflügel grundsätzlich aufgestallt bleiben: in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden), in geflügeldichten Gebieten und in Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebieten).

Mit dieser neuen Verordnung kam das Ministerium in Abstimmung mit den Bundesländern einer Reihe von Forderungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Geflügelwirtschaft nach und bindet die Stallpflicht an eine zeitnahe und regelmäßige Überprüfung der Risikosituation.

Außerdem wird ein weiteres Anliegen der Geflügelwirtschaft und der Bundesländer nach einer Risikoabstufung in der Fläche aufgegriffen. Allerdings muss jetzt geprüft werden, ob die Freilandhalter die Vorgaben in der Praxis umsetzen können.

Regeln für die Zusammenfassung: unser Steckbrief ist kurz & knapp, in einer klaren Sprache auf Deutsch geschrieben und nennt die Dinge beim Namen.
Sowohl die Bedeutung, als auch die Definition und Herkunft des Begriffs sowie seine Abkürzung wird in einer prägnanten Übersicht, die die wichtigsten Inhalte enthält, verständlich erläutert. Wenn es der Sachverhalt erlaubt, werden die Daten in einer Tabelle als Liste präsentiert.

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