// Pilotenschein //
Unter einem Pilotenschein (genauer: Pilotenlizenz) versteht man eine staatlich regulierte Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen. Dazu zählen unter anderen:
Lizenzen
- Privat-PL
- Berufs-PL
- Verkehrs-PL
- Multi-Crew-PL
- Leichtflugzeuge PL
- Segelflugschein
- Sport-PL
- Kosten
- Voraussetzungen
Privatpilotenlizenz (PPL)
Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen am Tag zu privaten Zwecken. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen. Piloten mit einer Privatpilotenlizenz nutzen diese für Reisen mit Familie oder Freunden oder zur Wahrnehmung geschäftlicher Termine.
Die Privatpilotenlizenz, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A) (A = Aeroplane). Die PPL(H) ist der Pilotenschein für Helikopter und mit der PPL(D) ist das Fahren von Ballonen erlaubt.
Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden.
Dies sind zum Beispiel:
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
- Fang- oder Bannerschleppberechtigung
- Lehrberechtigung
- Instrumentenflugberechtigung (IFR)
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehr-motorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.
Die Cessna 150 ist ein zweisitziges Flugzeug, das für speziell für Flugtraining und Schulung entwickelt wurde. Sie wurde als abgestrebter Schulterdecker mit starrem Dreibeinfahrwerk konstruiert. Mit etwa 24.000 produzierten Maschinen ist sie das fünfthäufigste Zivilflugzeug aller Zeiten.
Berufspilotenausbildung CPL(A)
Die CPL (Commercial Pilot Licence) erlaubt dem Piloten, beruflich und gewerbsmäßig gegen Bezahlung Flüge durchzuführen. Diese Berechtigung kann nach 150 Flugstunden bei durchgehender oder 200 Flugstunden modularer Ausbildung erworben werden.
Die CPL berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragener Muster als "Pilot in Command" (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Dieses Recht ist jedoch in Bezug auf Wetterbedingungen (JAR-OPS 1.430 ff.) und Flugerfahrung (JAR-OPS 1.960) eingeschränkt.
Dabei wird unterschieden zwischen CPL(A) für Flugzeuge (A = Aeroplane) und CPL(H) für Hubschrauber (H = Helicopter).
Die CPL kann um mehrere Ratings, zum Beispiel durch eine Instrumentenflugberechtigung oder ein Multi-Engine-Rating (MEP – multi engine piston) für Kolbenmotoren erweitert werden.
Im gewerblichen Betrieb nach Instrumentenflugregeln ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass ein Flugzeug von zwei Piloten geflogen wird (§ 41 Abs. 5 in Verbindung mit § 32 Abs. 2 LuftBO).
Verkehrspilot (ATPL)
Die ATPL (Airline Transport Pilot Licence; deutsch: Lizenz für Verkehrspiloten) erlaubt dem Inhaber gewerblich Flugzeuge oder Hubschrauber als verantwortlicher Pilot zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge/Verkehrshubschrauber).
In Deutschland wird sie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach den Bestimmungen der Teil-FCL ausgestellt.
Zur Erteilung müssen neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch praktische Flugerfahrung nachgewiesen und ein Prüfungsflug bestanden werden.
Diese umfassen 1.500 Stunden Gesamtflugzeit, davon 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen, sowie Instrumenten- und Nachtflug.
Gegensatz zur CPL ist die Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating, IR) integraler Bestandteil der ATPL-Ausbildung.
Multi-Crew Pilot Lizenz (MPL)
Die MPL (Multi-Crew Pilot Licence) ergänzt seit 2006 die CPL und die ATPL für Berufspiloten.
Die theoretische Ausbildung (Minimum: 750 Stunden) gleicht derjenigen der ATPL, während die praktischen Phasen (Minimum: 240 Stunden) im Vergleich zu den anderen beiden Lizenzen stärker auf die Tätigkeit in einem 2-Mann-Cockpit ausgerichtet sind. Somit können die Flugschüler zielgerichteter auf den Linienbetrieb vorbereitet werden.
Fliegen zu können allein reicht heute nicht mehr aus, um an einen der begehrten Jobs im Cockpit eines Flugzeugs einer bekannten Airline. Auftreten, Selbstsicherheit, Umgangsformen und ein Mindestmaß an Allgemeinbildung gehören ebenso zu einem Piloten wie mentale Stärke und nicht nur die Bereitschaft sondern auch vor allem die Fähigkeit, Teamwork im Cockpit aktiv zu unterstützen.
Das Multi-Crew-Cooperation Training gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen, um eine entsprechende Typenschulung zu absolvieren und ein Multi-Pilot-Aircraft sicher im gewerblichen Betrieb zu pilotieren. Das MCC (Multi-Crew Corporation) dient dem Ziel, die Zusammenarbeit und Kooperation der Cockpit Crews zu optimieren. Der Schwerpunkt liegt in der Schulung interpersonaler Kompetenzen wie Kommunikation, Führung, Entscheidungsfindung und Teamwork.
Pilotenschein für Leichtflugzeuge (LAPL(A))
Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge (LAPL(A); englisch: light aircraft pilot licence) ist eine Lizenz zum Fliegen von Leichtflugzeugen von bis zu 2 Tonnen Höchstabfluggewicht (MTOW). Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und sie ist nur in Europa gültig.
Zusätzlich benötigt man ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis sowie ein Sprechfunkzeugnis (BZF II).
Der LAPL(A) ist nicht zu verwechseln mit der höherwertigen Privatpilotenlizenz (PPL(A)).
Segelflugschein
Ein Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer ist eine Lizenz (GPL = Glider Pilot License), die berechtigt, ein Segelflugzeug eigenverantwortlich zu führen. In Europa werden die Standards dafür durch die Joint Aviation Authorities (JAA) vereinheitlicht.
Sportpilotenlizenz
Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, (engl. Sport Pilot Licence, SPL), ist ein Pilotenschein, der zum Führen von Luftsportgeräten berechtigt.
Es wird unterschieden zwischen Lizenzen für:
- Ultraleichtflugzeuge
- Leichte Luftsportgeräte, dazu gehören
- Hängegleiter ohne Motor
- Trikes
- Gleitsegel ohne Motor
- Motorschirme
- bestimmte, leichte Dreiachser
- Tragschrauber
- Fallschirme
Kosten für einen Pilotenschein
Natürlich variieren die Kosten stark, je nachdem welche Lizenz, mit welchen Zusätzen, sie erwerben wollen. Die Zahlen hier sind nur zur groben Orientierung gedacht. Die Fluglizenz für ein Segelflugzeug ist bereits ab etwa 4.000 bis 5.000 Euro zu haben. Ein Pilotenschein mit dem Sie ein Motorflugzeug der Cessna-Klasse kostet um die 12.000 Euro (inklusive etwa 50 Flugstunden).
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Piloten
Im Allgemeinen wird von angehenden Piloten (sowohl private Flugzeuge als auch für Linienflüge) eine gute bis sehr gute mentale und physische Kondition erwartet. Die Anforderungen an die Tauglichkeit sind im Details aber durchaus unterschiedlich.
Fluggesellschaften
Die großen Fluggesellschaften haben alle ihr eignen Anforderungen (die teilweise schärfer als die gesetzlichen sind), nach denen sie Kandidaten auswählen, und diese ändern sich auch hin und wieder. Relativ allgemeine Kriterien sind:
- Körpergröße zwischen 1,65 und 1,98 m
- Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und Besitz eines uneingeschränkten Reisepasses
- Nicht mehr als 5 Punkte beim Verkehrszentralregister, darunter keine Eintragung aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum
- Allgemeine oder Hochschulreife (Abitur) allerdings spielt der Notendurchschnitt fast keine Rolle
- Korrektur der Sehschärfe um max. +/- 3 Dioptrien
- Alter bei Ausbildungsbeginn 19 bis 33 Jahre
Medizinische Tauglichkeit
Die sogenannte „Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung“ wird bei Bewerbern für bzw. Inhabern von Lizenzen für Luftfahrzeugführer regelmäßig durchgeführt. Sie kann ausschließlich durch einen amtlich anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) entsprechend den amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien erfolgen. Dieser stellt dann das medizinische Tauglichkeitszeugnis (offiziell fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis) aus.
Es gibt für Luftfahrer in Deutschland 3 verschiedene Klassen von Medizinischen Tauglichkeitszeugnissen, deren Anforderungen sich deutlich unterscheiden:
- Klasse 1: Für Berufspiloten
- Klasse 2: Für Privatpiloten
- Für private Luftfahrzeugführer mit LAPL
Fehlsichtigkeit
Das nicht ausreichende Sehvermögen des Auges ist bei Probanden bis zum 5. Lebensjahrzehnt das häufigste Tauglichkeitshindernis.
Bei der Erstuntersuchung für die Klasse 1 entsprechend den JAR-FCL3 darf auf beiden Augen höchstens eine Fehlsichtigkeit von +5/−6 Dioptrien vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es ±5 Dioptrien (bei Nachuntersuchungen bis −8).
Ein relativ häufiges Tauglichkeitshindernis bei Männern ist die Farbenfehlsichtigkeit. Besteht der Bewerber den Farbensehtest (Ishihara-Farbtafel) beim Fliegerarzt nicht, kann eine abschließende Klärung über spezielle weitere Teste (z. B. Lantern-Test) herbeigeführt werden.
Es ist zu beachten, dass das Sehvermögen nicht allein durch Dioptrien- und andere Messwerte final beurteilt werden kann. Der Luftfahrer hat ein hinreichendes integrales Sehvermögen für die angestrebte oder auszuübende Tätigkeit nachzuweisen.
Beispiel: Wenn ein Klasse-2-Proband minus 8 Dioptrien benötigt, so scheint das zunächst noch ausreichend. Es hängt aber von seinem verbliebenen Gesichtsfeld ab, ob er tatsächlich tauglich ist oder nicht. Die Dioptrien-Zahl allein reicht daher als alleiniges Kriterium zur Beurteilung nicht aus.
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